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DDR light in Jena - Stadt untersagt Nutzung des "Braunen Hauses" |
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Samstag, 16. Mai 2009 |
Es ist schon wirklich beispiellos mit wie viel Mühe, Einsatzbereitschaft und Ideenkraft in Jena der Kampf gegen Rechts geführt wird. Dass dieser mitunter in einen Krampf ausartet, ist nicht neu und auch der einzig wirklich positive Aspekt im demokratischen Ringen der erwählten Vertreter der Jenaer Stadtverwaltung.
Als besonderer Dorn im Auge der Gralshüter unseres demokratischen Staates entpuppt sich seit nun mehr 7 Jahren das Wohn- und Schulungsobjekt „Zu den Löwen“, was in Jena besser als „Braunes Haus“ bekannt ist. In jenem geschichtsträchtigen Haus in der Jenaischen Straße in Lobeda Altstadt wird versucht, der fehlerhaften Jugendpolitik unserer Stadtväter entgegenzuwirken, indem man heimattreuen Jugendlichen einen Anlaufpunkt bietet wie es ihn im Freistaat kein zweites Mal gibt. Neben diversen Freizeitmöglichkeiten, welche durch private Hand finanziert und geschaffen wurden, hat der junge interessierte Mensch von heute die Möglichkeit, sich nach seinen Fähigkeiten zu entfalten und fernab vom staatlich verordneten „Mainstream“ an politischen oder geschichtlichen Schulungen teilzunehmen. Dass gerade die nicht öffentlichen Schulungen bzw. Vortragsabende die Bombenholocaustleugner der Stadtverwaltung stören ist nicht neu und es boten sich ihnen bislang auch keine Anhaltspunkte für ein Verbot solcher Veranstaltungen. Vermutlich begründet mit der Tatsache, dass wir uns im Superwahljahr befinden, hat Jenas Oberindianer Schröter seine Stadtverwaltung aufgefordert, im Bezug „Braunes Haus“ mal wieder die städtischen Muskeln spielen zu lassen. Seinem Führer getreu folgend wird es wohl Rechtsamtleiter Martin Pfeiffer gewesen sein, der das Bauamt mit der Überprüfung der baulichen Gegebenheiten beauftragt hat und siehe da: plötzlich verschafften sich Ende April mehrere Vertreter der Stadt und der Polizei mit unlauteren Mitteln Zugang zum bislang „polizeilich jungfräulichen“ Braunen Haus. Die unlauteren Mittel bestanden darin, dass eine Begehung angekündigt und hierfür Termine genannt wurden. Diese Termine kollidierten jedoch mit anderen wichtigen Terminen der Hausbewohner und so wurden wiederum Terminvorschläge zurückgesandt. Als dann endlich ein Termin gefunden war und dieser laut Schreiben auch nicht bestätigt werden musste, sondern fest stand, kam vermutlich wieder das Rechtsamt auf die Idee, hier nachlegen zu müssen. So versuchte die Stadt eine Duldungsverfügung an alle Mieter des Hauses zuzustellen, welche den ungehinderten Zutritt gewährleisten sollte. Diese war versehen mit der Behauptung, dass den Mitarbeitern des Bauamtes der Zutritt bisher verweigert worden wären und als besonderes Schmankerl obendrauf setzte man gleich noch eine Kostenrechnung in Höhe von 50Euro. Da unlautere Mittel auch immer besondere Gegenmittel erfordern, hatten sich die Mieter des Hauses für den benannten Termin einen Anwalt zur Seite gestellt. Zwar nicht ganz pünktlich aber dennoch vollzählig wollte nun am besagten Termin Rechtsamtsleiter Martin Pfeiffer den Zutritt zum Haus persönlich überwachen. Ihm zur Seite standen neben zwei Herren des Bauamtes auch Vertreter der Feuerwehr und der Polizei. Die Auswahlkriterien bei den beigestellten Polizeibeamten müssen immens hoch gewesen sein, denn neben dem Chef der Polizeidirektion Jena, Willi Baumgarten, begehrte auch der Staatsschützer König eintritt. Dies wurde jedoch umgehend und lautstark moniert und schließlich blieb König der Blick in die heiligen Hallen seiner arbeitsplatzsichernden Klientel verwehrt. Entsprechender Ersatz war auch umgehend gefunden, denn in unmittelbarer Nähe zum Haus hielten sich reichlich Polizeikräfte zur „Sicherheit“ der Stadtbediensteten auf. Neben den bereits Genannten, begehrten noch mehr gerufene Vertreter diverser Schikanebehörden Einlaß. Pfeiffer fiel es jedoch sichtlich schwer zu begründen, warum ausgerechnet das Hygieneamt im Rahmen der Amtshilfe Eintritt erhalten sollte. Im Haus selber suchten Pfeiffer und Baumgarten offensichtlich nicht mehr nach baulichen Mängeln, sondern zeigten vielmehr Interesse an diversen Bildern und der verwendeten Sicherheitstechnik. Was sie definitiv nicht fanden, waren die von Rausfaller Uwe Luthardt versprochene Waffenkammer und die SS-Bilder im Keller. Der Besuch, der nach knapp einer Stunde das Haus wieder durch das große Tor verließ, sprach noch vor Ort und nach Rücksprache mit Pfeiffer einen sofortigen Baustopp aus. Schriftlich sollte der entsprechende Bescheid dann eine Woche später ergehen. Wie auch schon zum Antrittsbesuch war man hier wieder nicht pünktlich und ließ sich genau zwei Wochen Zeit den Bescheid zuzustellen. Auf die Inhalte des Bescheides wollen wir aus verfahrenstaktischen Gründen nicht genauer eingehen, aber soviel sei verraten: Man stützt die Schließung des Erdgeschoßes und des Dachgeschoßes auf die bloße Behauptung, dass im Gebäude öffentliche Veranstaltungen stattfinden und man behauptet weiterhin, dass im Dachgeschoß ein statischer Eingriff stattgefunden habe. Da der Charakter aller bisher stattgefundenen Veranstaltungen aber ein nicht öffentlicher war und dies nicht nur zuletzt beim Besuch von Horst Mahler auf Nachfrage so wiedergegeben wurde, kann man hier davon ausgehen, dass sich Martin Pfeiffer damit bewusst auf einen Rechtsstreit mit den Bewohnern des „Braunen Hauses“ einlässt, koste es was es wolle. Schließlich ist es nicht sein Geld! Dafür wird es aber seine nächste gerichtliche Niederlage und das wäre neben diversen versammlungsrechtlichen Niederlagen eine weitere in seinem Krampf gegen politisch missliebige Bürger der Stadt Jena. In diesem Zusammenhang möchten wir an einen bereits gewonnenen Rechtsstreit hinweisen, bei dem es um angebrachte Überwachungskameras ging. Dieses Verfahren hat den Steuerzahlen einen fast vierstelligen Bereich gekostet und das nur, weil man im Rechtsamt geschlampt hatte und den Bescheid der falschen Person zustellte. Der gesamte Vorgang befindet sich derzeit bei mehreren Rechtsanwälten zur Sichtung und wir sind guter Dinge, dass die ordnungsbehördliche Verfügung bald wieder außer Kraft gesetzt wird und die baulichen Tätigkeiten im Haus selbst bald wieder aufgenommen werden können. Auch gegen den Duldungsbescheid haben alle Mieter Rechtsmittel eingelegt und hier bescheinigten uns schon mehrere Rechtsvertreter gute Chancen, da hier ähnlich schlampig wie im Fall der Überwachungskameras agiert wurde. Wer den Rechtskampf unterstützen möchte, kann dies gerne tun. Die notwendigen Kontodaten lassen wir auf Nachfrage gerne zukommen. Wir werden das schöne Wetter nutzen und das sonst nur temporär angebrachte Schild: „Wir sind im Garten“ wird wohl jetzt dauerhaft an der Eingangstür hängen. Für schlechtes Wetter kann ja immer noch die 1.Etage genutzt werden, eben nur nicht für Veranstaltungen.
 Es gab viel zu sehen |
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