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Mit der sogenannten Paperboy-Entscheidung hat der BGH entschieden, dass das setzen von Verweisen auf andere Seiten grundsätzlich keine urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich relevante Handlung darstellt. Aus diesem Grund erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass wir uns die Inhalte der verwiesenen Seiten nicht zu eigen machen und sich alle Seiten in einem neuen Tab bzw. Fenster öffnen. |
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